Rechtsprechung
RG, 28.10.1924 - II 685/23 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Voraussetzungen und Umfang des Unterlassungsanspruchs. 2. Zur Haftung der offenen Handelsgesellschaft und ihrer Gesellschafter für den vom vertretungsberechtigten Gesellschafter schuldhaft verursachten Schaden.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Wettbewerb.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 109, 272
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57
Rechtsmittel
Stellt eine unlautere Wettbewerbshandlung zugleich eine unerlaubte Handlung dar, dann unterliegt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts jeder dieser Ansprüche der eigenen Verjährung nach der Vorschrift des § 21 UWG und § 852 BGB, es sei denn, daß sich der Anspruch aus unerlaubter Handlung auf die Verletzung einer nur im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgestellten Schutzvorschrift (§ 823 Abs. 2 BGB) gründet; in diesem Falle soll die für dieses Schutzgesetz gegebene besondere Verjährungsregelung auch für die Verjährung des Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB maßgebend sein (RGZ 109, 272, 279; RG in GRUR 1939, 557, 562; 1940, 572, 575; DR 1940, 2176, 2177; 1942, 1064).